Privatrezepte
Zur Kostenerstattung bei Privatrezepten
Im Gegensatz zu den Kassenrezepten müssen gesetzlich versicherte Personen Privatrezepte selbst zahlen. In der Regel wird das Geld nicht erstattet. Beim Kassenrezept zahlt der gesetzlich versicherte hingegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Anteil. Ansonsten übernimmt die Krankenkasse des Patienten die Kosten ohne dass dieser selbst etwas zu unternehmen hätte. D.h. es müssen keine Quittungen oder Rezepte eingereicht werden wie das z.B. bei den Grünen Rezepten versucht werden kann.
Handelt es sich nicht nur um einen Kassenpatienten der private Verordnungen erhalten hat, dem diese in der Regel auch nicht erstattet werden, also um „echte“ Privatpatienten so muss das Medikament laut Privatrezept erst einmal komplett selbst bezahlt werden, kann im Anschluss jedoch bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden die die Kosten erstattet. Je nach Medikament und Krankenkasse erhält der Patient größtenteils den vollständigen Betrag erstattet.
Privatrezepte in verschiedenen Farben
Für Privatrezepte gibt es keine speziellen Vorschriften bezüglich der Formvorgabe. Nach Häufigkeit geordnet finden sie sich vor allem in der blauen Farbe. Oft nutzen Ärzte auch weiße, formlose Zettel als Privatrezept, was jedoch keinen guten Eindruck bez. Ihrer Praxis hinterlässt. Häufiger ist der Fall vorzufinden in dem Privatrezepte mit dem Corporate Identity der Praxis geziert werden, oder den Bedürfnissen des Arztes wie auch eines Heilpraktikers Rechnung tragen. Hierbei sind prinzipiell alle Farben erlaubt wobei natürlich immer darauf geachtet wird, dass die oftmals per Hand oder Computer-Eindruck verordneten Medikamente eine gute Lesbarkeit behalten.
Blaues (PKV) Rezept
Zumeist hat sich das sogenannte PKV-Rezept eingebürgert, da es dem Aufbau dem des rosafarbenen Vertragsrezepts sehr ähnlich ist. Für die Abrechnung, die Scannerkassen bei den Apotheken und der Verrechnungsstelle ist das natürlich eine Erleichterung. Auf dem Rezept befinden sich u.a. Merkmale die bei der automatisieren Justierung der Scannerkassen hilfreich sind.
Grünes Rezept
Das Grüne Rezept ist wie alle Rezepte ein offizielles Dokument, das vom Aufbau dem rosafarbene Kassenrezept entspricht bzw. ähnelt und auf dem Ärzte aller Fachrichtungen rezeptfreie Arzneimittel verordnen können. Wie das grüne Rezept schon vermuten lässt handelt es sich hierbei um besonders nebenwirkungsarme Arzneimittel. Damit verknüpft das Grüne Rezept nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in ein ärztliches Gesamtbehandlungskonzept ein. Die Kosten für ein auf dem Grünen Rezept verordnetes Arzneimittel müssen die Patienten zumeist selbst tragen. Ein dementsprechender Hinweis findet sich auf dem Rezept selbst. Die dort verordneten Medikamente sind manchmal teilerstattungsfähig.
Warum ist das Grüne Rezept überhaupt notwendig geworden? Am 1. Januar 2004 wurde im Rahmen des „GKB-Modernisierungsgesetzes“ beschlossen alle Arzneimittel die nicht verschreibungspflichtig sind und für über 12-jährige Patienten verwendet werden können, aus der Erstattung durch gesetzliche Krankenkasse zu nehmen.
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Andere Farben und Formen
Dies kann z.B. ein Rezept im Hochformat sein, auch im erweiterten Hochformat falls mehrere Arzneimittel verordnet werden sollen. Zumeist nutzen Arzt- und Heilpraktikerpraxen einen Mittelweg und wählen aus einer Vorgabe von individualisieren Privatrezepten aus. Das hat den Vorteil, dass sie mit geringen Kosten eine eigene „Visitenkarte“ ihrer Praxis an den Patienten weiter geben.
Privatrezepte richtig ausfüllen
Auf folgender Seite erfahren Sie, wie Sie ein Privatrezept richtig ausfüllen.