Fälschungen Erkennen
Die Geschäftsstelle der AMK nimmt die Meldung zu gefälschten Rezepten zum Anlass auf typische Merkmale gefälschter Kassenrezepte hinzuweisen.
Auffälligkeiten bei gefälschten Rezepten
Mit einiger Wahrscheinlichkeit treten die folgenden charakteristischen Fälschungsmerkmale immer wieder auf:
- die Druckzeilen sind nicht einheitlich linksbündig.
- die Vertragsarztnummer in der Kodierzeile rechts unten stimmt nicht mit der Vertragsarztnummer im Arztfeld überein.
- das Geburtsjahr des Versicherten ist vierstellig angegeben, obwohl die Praxissoftware der Ärzte nur eine zweistellige Angabe zulässt.
- auch wenn keine verbindlichen Formvorgaben für die Angaben im Arztstempel existieren: auffällig ungeordnete Adressenangaben können ein Fälschungsmerkmal sein, wenn zum Beispiel die Postleitzahl nicht vor der Ortsangabe steht
Apotheken schrecken nicht davor zurück in solchen Fällen unmittelbar Anzeige gegen den angeblichen Patienten zu erstatten.
Auf was zu achten ist
- Nur die eigenen Rezepte verwenden. Fremdrezepte zu nutzen ist - auch aushilfsweise - nicht erlaubt. Rezept erst nach Ausfüllung – nicht blanko – unterschreiben.
- Gültigkeit des Arzneimittelrezeptes (Muster 16): 1 Monat ab Ausstellungsdatum (gilt auch für den Sprechstundenbedarf).
- Rezeptänderungen und -ergänzungen müssen Ärzte mit Arztunterschrift und Datumsangabe bestätigen. Auch handschriftliche Eintragungen auf sonst maschinenbedruckten Rezepten bedürfen der Arztunterschrift mit Datumsangabe.
- Kein Eintrag, wie: „Duplikat“, „Kopie“ oder „Zweitschrift“. Verliert der Patient ein nicht eingelöstes Rezept, dann kann die Zweitausstellung nur mit dem Vermerk „Original vom Patienten verloren“ erfolgen. Beliefert werden dürfen nur Originale.
Rezepte richtig ausstellen
Auf folgender Seite können Sie erfahren, wie Sie Kassen- oder Privatrezepte richtig ausstellen.