Vertragsrezepte / Kassenrezepte

Kassenrezepte dürfen grundsätzlich nur von Vertragsärzte ausgestellt werden. Laut der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte ermächtigen die zuständigen Zulassungsstellen die dafür notwendigen Ärzte. Meist sind sie niedergelassene Mediziner.

Vertragsrezept/Kassenrezept mit rosa Farbe ausführlich erklärt

Rosa Kassenrezept

Das Kassenrezept wird auch mit der Bezeichnung Muster 16 (10.2014) geführt. Gemäß Arzneiverordnungsblatt (Stand: Oktober 2014) hat es das Format DIN A6 quer. Für die Verordnung von Arznei- und Verbandsmitteln sowie von Hilfsmitteln mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörhilfen wird dieser konventionelle Vordruck (Muster 16) verwendet.

Das sogenannte und gut bekannte Kassenrezept ist bez. der Rezepte für Ärzte der Standard. Die meisten Verordnungen werden darauf gemacht. Der Arzt hat in diesem Fall einen Vertrag als zugelassener Kassenarzt und damit können diese Rezepte über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden (Apotheken-Verrechnungsstelle). Das erklärt, im Gegensatz zu den privaten Rezepten die keiner Vorschrift unterliegen, den umfangreichen, teils komplizierten Aufbau der im Wesentlichen der korrekten Abrechnung dient. Dieses Rezept gilt somit für gesetzlich Krankenversicherte. Der Arzt verschreibt darauf Medikamente, die rezept- oder apothekenpflichtig und medizinisch notwendig sind. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind im Normalfall auch verordnungsfähig. Das bedeutet, dass die Krankenkassen diese erstatten und nur Zuzahlungen fällig werden.

Das rosafarbene Rezept muss deshalb die vorgeschriebenen Informationen der Arzneimittelrichtlinien über Arzt, Patient und Arznei- oder Verbandmittel enthalten, um die spätere Abrechnung mit der Krankenkasse zu ermöglichen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt weist eine Apotheke das Rezept zurück bzw. erstatten im Falle des Verdachtes auf Betrug eine Anzeige. Gefälschte Kassenrezepte werden oftmals dazu benutzt sich ganz bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel zu besorgen, teilweise als Ersatz für Drogen. Kassenrezepte werden zu diesem Zweck auf einem eigens dafür geschaffenem Papier und mit einer sogenannten Blindfarbe gedruckt. Die Merkmale dieses Rezeptes sind vorgeschrieben. Selbst kleinste Abweichungen können dazu führen, dass es als Fälschung identifiziert werden kann, mit allen rechtlichen Konsequenzen daraus. Spätestens bei der Apotheken-Verrechnungsstelle fliegt ein Betrug auf, der aufgrund vielfältiger Fallstricke die im Rezept eingebaut sind, offensichtlich wird. Sehr oft nimmt ein gefälschtes Rezept aber nicht einmal die Hürde in der Apotheke.

Die Felder auf dem Kassenrezept haben verschiedene Bedeutungen. Man beachte hierzu auch folgenden Link.

Das Gelbe Rezept: Betäubungsmittel/BTM-Rezept

Gelbes BTM-Rezept

Diese Rezepte sind ein absoluter Sonderfall. Sie dürfen nur von der Bundesdruckerei und von dieser Seite speziell auserwählten Druckereien hergestellt und vertrieben werden. Der Grund ist klar. Der Arzt muss sie zur Verschreibung von Betäubungsmitteln benutzen. Meist sind es starke Schmerzmittel die z.B. auch in der Palliativmedizin Verwendung finden. Dieses Rezept unterliegt strengen Auflagen, um Missbrauch zu verhindern. Nur Apotheken, die bei der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukteregistriert sind, dürfen die darauf verordneten Betäubungsmittel abgeben.

Kassenrezepte richtig ausfüllen

Auf folgender Seite erfahren Sie, wie Sie ein Kassenrezepte richtig ausfüllen.